Herzog & Biendarra
Kanzlei für Bau-, Wohnungseigentums- & Immobilienrecht
Ihr Recht in guten Händen
Nicht umsonst heißt es volkstümlich, dass Bauen zu den letzten Abenteuern unserer modernen Gesellschaft gehört.
Es entstehen in diesem Kontext komplexe und oftmals streitige Rechtsfragen. Das beginnt mit der Wahl von Grundstück und Bauunternehmer. Es erstreckt sich auf potenzielle Baumängel und Beweissicherungsverfahren. Auch weitere Beteiligte wie Immobilienmakler bringen gern weitere rechtliche Probleme mit. Nicht nur der Bauherr kämpft mit der entsprechenden rechtlichen Komplexität der Materie, sondern auch der Wohnungseigentümer. Letzterer muss sich mit den Vorschriften des WEG auseinandersetzen, wenn er Freude an seiner Eigentumswohnung haben will. Nicht immer kann er sein Anliegen als Tagesordnungspunkt in der Eigentümerversammlung etablieren und muss dies erst vor Gericht erstreiten. Zwischen Immobilienwirtschaft, Werkvertrag und Abnahme weisen wir Ihnen rechtliche Wege.
Baurecht in der Rechtsanwaltskanzlei Herzog & Biendarra
Hier geht es meist um Werkmängel und Auseinandersetzungen mit dem Handwerker oder der Baufirma. Der Werkvertrag spielt eine Schlüsselrolle, die Abnahme ist im Fokus des gesamten Prozesses. Für den Bauherr ist es häufig eine große, vor allem finanzielle Belastung, wenn die Bauhandwerker die Ausführung zeitlich verzögern oder mangelhafte Leistungen erbringen. Andererseits ist es für eine Baufirma schwierig, wenn die Abnahme verschoben wird und Zahlungen mit Hinweis auf immer weitere Baumängel ausbleiben. Bauprozesse sind schwierige und häufig emotional gefärbte Verfahren, in denen unter anderem ein Gutachter oder Sachverständiger zahlreiche Sachfragen bewerten muss. Das kostet viel Geld und Zeit. Unter Umständen ist eine gütliche Einigung unter den Beteiligten die bessere Lösung. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang auch Mediatorengespräche an.
Ein Grundstück kaufen und verkaufen
Gerne ermöglichen wir Ihnen die unkomplizierte Abwicklung von Grundstücksgeschäften. Wir sorgen dafür, dass das richtige Flurstück und Gebäude ins Grundbuch eingetragen werden. Auch stellen wir sicher, dass der Kaufpreis erst fließt, wenn Sie das Eigentum am Grundstück erworben haben, beziehungsweise der Eigentumserwerb rechtlich garantiert ist.