Herzog & Biendarra
Familienrecht in der Kanzlei
Ihr Recht in guten Händen
Die Familie ist Basis verwandtschaftlicher Beziehungen. Jedermann ist Sohn, Tochter, Mutter oder Vater und Teil von Familien. Familienmitglieder sind in einem Geflecht typischer, auf Verwandtschaft basierender Rechte und Pflichten miteinander verbunden. Unterhalt gehört zu den wichtigsten Pflichten. Er kann nicht nur Kindern geschuldet sein, sondern auch Eltern. Den Wirkungen des Familienrechts kann sich niemand entziehen.
Eherecht in der Kanzlei Herzog & Biendarra
Die Ehe und ihre Beendigung sind ein praxisrelevanter Teil des Familienrechts.
Hier sind Themen angesiedelt wie
Im Zuge einer Scheidung streiten die Parteien außerdem häufig über eine gemeinsame Immobilie, den Umgang mit den gemeinsamen Kindern und das Sorgerecht.
Rechtsanwalt Uwe Biendarra ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Notar. Dies ermöglicht ihm auch die Regelung eherechtlicher Angelegenheiten, die einer Beurkundung bedürfen. Ferner ist Rechtsanwalt Biendarra Anwaltsmediator und kann auch in dieser Hinsicht konfliktvermeidend tätig werden.
Recht der Betreuung
Immer wichtiger wird schließlich im Familienrecht das Betreuungsrecht. Menschen werden alt oder krank, können so ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln. Hier sind es vor allem die Instrumente der General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung, die zunehmend wichtig werden, um fremden Einfluss durch eine Betreuung durch fremde Dritte zu begrenzen. Sie finden zu diesem Thema in der Kanzlei Herzog & Biendarra kompetenten Rechtsrat.
Kind im Fokus – das Umgangsrecht
Die Abstammung und das Umgangsrecht spielen nicht nur bei verheirateten Paaren eine Rolle. Vielfach müssen Väter oder Mütter von nicht ehelichen Kindern trotz der zwischenzeitlich erfolgten Gesetzesänderungen zu ihren Gunsten um den Umgang mit dem Kind kämpfen.