Herzog & Biendarra

Rechtsanwaltskanzlei – wir vermitteln

Ihr Recht in guten Händen

Nicht immer ist die Auseinandersetzung vor einem Gericht die beste Lösung für einen Rechtsstreit. Gerade im Familien- oder Nachbarschaftsrecht kommt der außergerichtlichen Streitbeilegung zunehmend größere Bedeutung zu. Moderator einer solchen gütlichen Verhandlung ist ein Mediator. Rechtsanwalt Uwe Biendarra hat die Ausbildung zum Anwaltsmediator abgeschlossen und moderiert seit 2009 entsprechende Sachverhalte.

Mediator ist nicht gleich Mediator

Nur entsprechend ausgebildete Mediatoren erbringen kompetente Leistungen in diesem Bereich. Anwaltsmediatoren müssen Fähigkeiten im Coaching, in der Kommunikation und der Zusammenarbeit mit Co-Mediatoren haben. Sie erwerben Kenntnisse zum Konflikt an sich und in der Konfliktforschung. Eine kontinuierliche Supervision sichert den Qualitätsstandard ihrer Arbeit. Hier wird die Arbeit des Mediators durch einen anderen Mediator gecoacht und angeschaut. Gerade Supervision sichert damit die ständige persönliche und fachliche Weiterentwicklung des Mediators.

Rechtsanwalt Biendarra gehört einer aus mehreren Mediatoren verschiedener Professionen bestehenden Arbeitsgemeinschaft an.

Themen, die einer Mediation zugänglich sind

Konflikte entstehen vor allem im zwischenmenschlichen Bereich. Hier ist Mobbing am Arbeitsplatz zu nennen, aber auch die erbittert umkämpfte Scheidung, etwa bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten für Kinder. Letztere brauchen regelmäßig beide Eltern und deren Bereitschaft, zu ihrem Wohl zusammen zu wirken. Eine Mediation kann dafür eine Basis schaffen.

Der Bereich Personalentwicklung kennt ebenfalls entsprechende Sachverhalte

Konflikte entstehen vor allem im zwischenmenschlichen Bereich. Hier ist das Mobbing am Arbeitsplatz zu nennen, aber auch die erbittert umkämpfte Scheidung, etwa bei Sorgerechts- und Umgangskonflikten für Kinder. Letztere brauchen regelmäßig beide Eltern und deren Bereitschaft, zu ihrem Wohl zusammen zu wirken. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen bzgl. der häufigsten Streitpunkte Zugewinn-/ Vermögensausgleich und Unterhalt.

Auch erbrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Hinterbliebenen können so häufig erfolgreich beigelegt werden.

Eine Mediation kann dafür eine Basis schaffen.

Eine erfolgreiche Mediation gewährleistet, dass langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren vermieden werden und die Konfliktparteien hinterher nicht als Sieger und Verlierer auseinandergehen, sondern gemeinsam – mit Unterstützung des Mediators – einen Kompromiss erarbeitet haben.

Prinzipiell kann jedwede Verhandlung, die mit (persönlichen) Streitigkeiten einhergeht, durch Mediation positiv gelöst werden, so die Beteiligten sich auf eine solche Vermittlung einlassen. Die gerichtliche Auseinandersetzung ist, gerade wenn es um zwischenmenschliche Probleme geht, oft unbefriedigend für die Beteiligten.

Mediation ist schon seit über 2.000 Jahren bekannt. Sie kann nur erfolgreich sein, wenn die Parteien die Mediation freiwillig sowie eigenverantwortlich und ergebnisoffen durchführen.

In Rechtsanwalt Uwe Biendarra finden Sie einen kompetenten und einfühlsamen Mediator, an den Sie sich vertrauensvoll wenden können.