Herzog & Biendarra
Rechtsanwaltskanzlei mit Notar
Ihr Recht in guten Händen
Uwe Biendarra
Notar
Neben unseren kompetenten Rechtsanwälten stehen wir Ihnen auch mit einem eigenen Notarbereich für jedwede Beurkundung zur Verfügung. Rechtsanwalt Uwe Biendarra ist nicht nur Fachanwalt für Familienrecht, sondern auch Notar. Er ist Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um einen Hauskauf oder eine Eintragung ins Handelsregister geht. Auch die Beglaubigung einer Urkunde kann er vornehmen. Unsere Mandanten genießen somit umfangreiche juristische Dienstleistungen aus einem Haus.
Typische Angelegenheiten eines Notars
Juristische Laien wissen oft nicht, dass in vielen Lebenssituationen ein Notar gebraucht wird, um bestimmte Rechtsgeschäfte und Erklärungen rechtswirksam werden zu lassen. In anderen Konstellationen wird eine Beurkundung zwar nicht zur Rechtswirksamkeit benötigt, schafft aber die dringend erwünschte rechtliche und faktische Klarheit zwischen Parteien.
Denken Sie bei Tätigkeiten eines Notars an
Grundstücksrecht
Kein Geschäft über Haus oder Grundstück, auch kein Verkauf desselben, erfolgt ohne notarielle Beurkundung. Hier geht es nicht nur um den Kaufvertrag, sondern um das gesamte Grundstücksrecht mit
Auch ein Übergabevertrag oder eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ist vielfach Bestandteil des Notargeschäftes.
Erbrecht
Neben dem Familienrecht ist es vor allem das Erbrecht, das bei Notaren eine Rolle spielt. Unser Notar Uwe Biendarra berät z.B. im Hinblick auf Testamente und hier zu speziellen Formen wie dem Berliner Testament, einem Erbvertrag, Vermächtnis und zum Erbe an sich und beurkundet die erarbeiteten Lösungen.
Gesellschaftsrecht
Gesellschaften können vielfach nur unter Mitwirkung eines Notars errichtet und gestaltet werden. Das gilt für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ebenso wie für eine Aktiengesellschaft.
General- und Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Weiterhin werden die Regelungen der persönlichen Angelegenheiten immer wichtiger, hier seien die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht zu nennen. Diese sind erforderlich, um im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall eine Vertrauensperson in die Lage zu versetzen, Ihrem Willen gegenüber Ärzten pp. Geltung zu verschaffen.
Was Sie zum Notar noch wissen sollten
Notare korrespondieren mit Behörden und Gerichten, wie z.B. dem Katasteramt, dem Handels- oder Vereinsregister, dem Nachlassgericht etc. damit u.a. entsprechende gesetzliche Formvorschriften erfüllt werden.
Als unabhängige Amtsperson darf Ihr Notar besonderes Vertrauen in Anspruch nehmen, das ihn seinerseits zu größter Sorgfalt bei der Wahrnehmung seiner Geschäfte verpflichtet.