Herzog & Biendarra

Erbrecht in der Kanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Nicht immer ist ein Erbfall ein Grund zur Freude. Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das seine Basis in Vorschriften des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat. Erben ist mit Rechten und Pflichten verbunden, man kann auch Schulden erben. Deshalb ist es nicht immer angeraten, das Erbe anzutreten. Vom Erbe unabhängig gibt es Verpflichtungen, die dem Familienrecht entstammen. Auch wer das Erbe ausschlägt, kann deshalb zur Übernahme der Kosten für die Bestattung verpflichtet sein. Erbengemeinschaften haben spezielle rechtliche Probleme, die oft in jahrelange rechtliche Streitigkeiten einmünden. Wer seinen Erben diese ersparen will, kann mit einem wirksam errichteten und eindeutigen Testament das Seine dazu tun. Ohne anwaltliche Beratung und vielfach auch ohne Notar geht im Erbrecht wenig.

Das Erbrecht in der Kanzlei Herzog & Biendarra

Grundlage des Erbrechts ist die gesetzliche Erbfolge, die Anwendung findet, wenn kein abweichender letzter Wille wirksam bekundet wurde. Die Erben werden hier ihrem Verwandtschaftsgrad nacheinander geordnet. Das führt von den direkten Abkömmlingen wie Kindern zu weiter entfernten Verwandten. Eine Sonderstellung nimmt immer der Ehegatte ein. Die gesetzliche Erbfolge berührt viele Fragen allgemeinrechtlicher Natur wie etwa Grundrechte und hat ihre Wurzeln im Abstammungsrecht. Bestimmte Verwandte können nicht ohne Weiteres per Testament von der Erbfolge ausgeschlossen werden, für sie gibt es eine Pflichtteilsregelung. Diese ist sehr weitreichend und erfährt nur bei groben Verfehlungen gegenüber dem Erblasser Einschränkungen.

Eine komplexe Materie ist die Vor- und Nacherbschaft. Hier wird sozusagen zweimal vererbt. Der Vorerbe darf das Erbe für eine bestimmte Zeit, zum Beispiel bis zu seinem eigenen Tod nutzen, danach tritt der Nacherbe ein. Hier ergeben sich häufig Probleme hinsichtlich Werterhalt und -bestimmung sowie dem Umfang der Nutzungsbefugnis während der Vorerbenschaft, die schon bei einer entsprechenden Testamentsgestaltung beachtet werden sollten.  Unter Umständen sind ein Nießbrauch oder ein Herausgabevermächtnis bessere Varianten, um einen späteren Erben zu begünstigen.

Die Erbauseinandersetzung ist vielfach dann nicht zu vermeiden, wenn die Aufteilung des Erbes unter mehreren Erben nicht eindeutig durch den Erblasser geregelt wurde. Sie ist meist verlustreich.

Die Verjährung mancher Ansprüche im Erbrecht ist zu beachten.

Idealerweise regelt man seinen Nachlass durch ein Testament. Mit der Beurkundung durch den Notar und eine Hinterlegung beim Nachlassgericht kann ein Maximum an Rechtssicherheit erreicht werden. Auch ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag können angemessene Möglichkeiten sein, den letzten Willen festzulegen. Einen Testamentsvollstrecker kann man zusätzlich einsetzen.

Besonderer Gestaltungsmaßnahmen bedarf es insbesondere auch beim sog. Behindertentestament.

Erbausschlagung – wenn Erben kein Vergnügen ist

Wer erbt, erwirbt Eigentum und damit Vermögensgegenstände. An diesem Vorgang ist regelmäßig der Fiskus im Hinblick auf die Erbschaftsteuer beteiligt. Freibeträge nach dem Verwandtschaftsgrad gestaffelt schaffen Erleichterungen.

Rechtsanwalt und Notar Uwe Biendarra ist Ihr Ansprechpartner zum Thema Erbrecht.

Erben –  nicht ohne den Fiskus

Wer das Erbe nicht annehmen will, kann es innerhalb von 6 Wochen nach Kenntnis vom Erbfall entweder beim Notar oder beim Nachlassgericht bzw. dem eigenen Amtsgericht formal ausschlagen.

Testaments- und Vorsorgeregister

Gerade wenn Erblasser längere Zeit im Ausland leben oder sich Teile der Erbschaft im Ausland befinden, kann es durchaus problematisch sein, ob deutsches oder ausländisches Recht zur Anwendung gelangt.

Auch hier wird Ihnen, Herr Rechtsanwalt und Notar Uwe Biendarra adäquate Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Erben mit Auslandsberührung

Zum Service des Notars gehören die Meldung über erbrechtlich relevante Vorgänge bzw. Vorsorgevollmachten an das Testaments- bzw. Vorsorgeregister.