Herzog & Biendarra
Verwaltungsrecht in der Rechtsanwaltkanzlei
Ihr Recht in guten Händen
Verwaltungsrechtliche Streitigkeiten sind dadurch gekennzeichnet, dass Bürger dem übergeordneten Staat gegenüberstehen. Dabei geht es grundsätzlich darum, dass dieser dem Bürger etwas verbietet oder der Bürger eine bestimmte Teilhabe oder Leistung vom Staat, dem Land oder der Gemeinde begehrt.
Im Mittelpunkt steht unter anderem der verwaltungsbehördliche Bescheid, der Verwaltungsakt.
Dieser kennzeichnet sich durch eine behördliche Verfügung im Einzelfall mit Außenwirkung. Gegen diesen Verwaltungsakt kann der Betroffene regelmäßig mit einem Rechtsmittel vorgehen, welches in den meisten Fällen aufschiebende Wirkung hat. Soweit die Behörde der Entscheidung die Anordnung der sofortigen Vollziehung beigefügt hat, ist zusätzlich an einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung zu denken, welcher bei dem Verwaltungsgericht zu stellen ist.
Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, steht dem Betroffenen der Klageweg zum Verwaltungsgericht offen. Meist muss er gegen einen belastenden Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage vorgehen. Mit der Verpflichtungsklage begehrt der Kläger den Erlass eines ihn begünstigenden Verwaltungsaktes. Wenn eine Behörde generell untätig bleibt, kann der Betroffene eine sogenannte Untätigkeitsklage erheben. Häufig steht der Behörde bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein sogenannter Ermessensspielraum zu, der eine Bewertung rechtlicher Sachverhalte nicht immer einfach macht.
Wichtige praxisrelevante Rechtsgebiete in Verwaltungsrecht in der Auswahl:
Es bestehen etwa Verbindungen zum Sozialrecht und Steuerrecht, die spezielle Materien sind.
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