Herzog & Biendarra
Strafrecht in der Kanzlei
Ihr Recht in guten Händen
Im Strafrecht geht es meistens buchstäblich um „Alles“. Häufig steht nicht nur die Verhängung einer Freiheitsstrafe- oder Geldstrafe im Raum. Auch Berufs- und Fahrverbote können zum Teil die Existenz des Betroffenen gefährden. Daher bieten wir unseren Mandanten in strafrechtlichen Angelegenheiten unverzügliche Beratung an und schaffen insoweit Entlastung. Auch bei der Hauptverhandlung lassen wir Sie nicht im Regen stehen und vertreten Ihre Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Zögern Sie nicht unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn die Komplexität des Strafprozessrechts ist für einen juristischen Laien nicht zu überblicken.
Der Strafprozess
Der Prozess folgt der Strafprozessordnung. Das Strafprozessrecht ist sehr speziell und erfordert anwaltliche Erfahrung und spezielle Kenntnisse. Wer sich keinen Verteidiger leisten kann, bekommt in vielen Fällen auf Staatskosten einen Pflichtverteidiger gestellt. In anderen Fällen wählt sich der Angeklagte seinen eigenen Verteidiger.
Strafprozesse können mit einem
enden.
Die Ordnungswidrigkeit – zwischen Strafe und Verwaltung
Das Ordnungswidrigkeitenrecht regelt rechtswidrige und vorwerfbare Taten, die meist leichtere Verfehlungen darstellen. Es bedient sich teilweise der Strafprozessordnung. Verfahren über Ordnungswidrigkeiten enden regelmäßig mit einer Geldbuße und/oder weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel Führerscheinentzug beziehungsweise der Rücknahme des entsprechenden Bußgeldbescheides nach einem begründeten Einspruch.
Wir, die Rechtsanwälte von Herzog & Biendarra sind in allen strafrechtlichen Angelegenheiten und bei Ordnungswidrigkeiten für Sie da.
Typische strafrechtliche Delikte und Kategorien
Das Strafrecht kennt verschiedene Kategorien von Straftatbeständen. So stehen etwa Vermögensdelikte wie der Diebstahl Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit der menschlichen Gesundheit wie Körperverletzung gegenüber.
Qualifizierte Delikte wie Raub und Erpressung stellen Taten mit stärkerem Unrechtsgehalt zu Grunddelikten dar.