Herzog & Biendarra

Mietrecht in der Rechtsanwaltskanzlei

Ihr Recht in guten Händen

Im Mietrecht stehen sich Mieter und Vermieter gegenüber. Hierbei sieht das Gesetz speziell den Wohnungsmieter als besonders schutzwürdig an, weil dieser seinen Lebensmittelpunkt in der Wohnung hat und häufig der wirtschaftliche schwächere Partner ist. Andererseits sorgten in letzter Zeit Mietnomaden für Aufmerksamkeit, die die Vermieter massiv beschäftigt haben. Insoweit musste der Gesetzgeber auch hier einen Ausgleich schaffen und hat Räumungsklagen unter das Beschleunigungsgebot gestellt.

Wohnungsräumungen sind ein kostspieliges Verfahren, wobei ungewiss ist, ob der Vermieter einen Kostenersatz erlangen kann. Hier gilt es, die Kosten für den Vermieter möglichst gering zu halten, wie z.B. durch die Berliner Räumung. Wir, die Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Herzog & Biendarra stehen Mietern und Vermietern im Wohn- sowie Gewerbemietrecht zur Verfügung.

Wohnungseigentumsrecht (WEG)

Auch bei der Verwaltung von Eigentumswohnungen im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft kommt es häufig zu unterschiedlichen Ansichten zwischen Eigentümern, welche die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen und Kapitalanlegern. Beschlüsse, die in der Eigentümerversammlung gefasst werden können in einer kurzen Frist angefochten werden, sodass ein sofortiges Handeln erforderlich ist, um Rechtsnachteile zu vermeiden. Die Beschlüsse in der jährlich durchzuführenden Eigentümerversammlung betreffen z.B. den Wirtschaftsplan für das neue Geschäftsjahr, die Hausgeldabrechnung, Sonderumlagen und die Entlastung des Verwalters.

Wohnraummietrecht

Hier spielen oft folgende Themen eine Rolle:

  • Fristlose Kündigung einer Mietwohnung
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Unklarheiten im Übergabeprotokoll
  • Mängel der Mietsache wie Schimmel
  • Die Nutzung der Mietsache
  • Regelungen im Mietvertrag
  • Pfandrecht an eingebrachten Sachen
  • Abweichungen vom Ist-Zustand und Angebot zur Mietsache
  • Nichtzahlung der Miete
  • Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. nach dem qualifizierten Mietspiegel

Pacht- zwischen Miete und Leihe

Pachtverträge sind unter anderem in der Gastronomie und Landwirtschaft üblich. Der Pächter nutzt die Pachtsache und darf die Früchte ziehen z.B. aus einem Grundstück.

Nutzen Sie unsere Fachkompetenz im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht sowie Pachtrecht.

Gewerbemietrecht

Das Gewerbemietrecht ist etwas freier in seinen Möglichkeiten der Gestaltung. Regelmäßig sollte dennoch der Vertrag vor Abschluss rechtlich geprüft werden, weil die Laufzeiten hier lang sind.